Wir heißen Sie auf der Internetseite der Steuerberater-Kanzlei Stephanie Deppe
in der Schillerstraße herzlich willkommen
und laden Sie zum Kennenlernen der Kanzlei und unseren Leistungen ein.
Sie werden unter den einzelnen Rubriken sicherlich einige interessante Themen für Sich entdecken.Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen oder tiefergehende Informationen zur Verfügung.
Auf diesem Wege wünschen wir Ihnen
ein Frohes Weihnachtsfest und viel Gesundheit für das neue Jahr.
Sie erreichen uns unter der Anschrift oder telefonisch unter:
Schillerstraße 13
46282 Dorsten
Telefon: 0 23 62 / 607 427 - 0
Telefax: 0 23 62 / 607 427 - 20
Bitte beachten Sie, daß wir unsere Kanzlei über die Weihnachtsfeiertage und den Jahresübergang
vom 23.12.2022 bis zum 02.01.2023
schliessen werden. Wir bitten davon abzusehen während dieser Zeit Unterlagen in unseren Sammelbriefkasten vor der Kanzlei einzuwerfen, da dieser nicht, wie in der kontaktbeschränkten Zeit üblich, mehrfach am Tag geleert werden kann.
Im Jahr 2022 muss eine Neubewertung jeglichen Grundbesitzes durchgeführt werden.
Wichtig für Sie ist es zu wissen, dass für diese Neubewertung des Grundbesitzes eine Steuererklärung erforderlich ist, und zwar die: „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Diese ist für jedes Grundstück, das sich in Ihrem Besitz befindet einzeln abzugeben. Es können nicht mehrere Grundstücke oder Häuser in einer Erklärung erklärt werden. Die Abgabe der Steuererklärung wird ab 01.07.2022 möglich sein. Die späteste Frist für die Einreichung der Erklärung ist der 31.10.2022.
Detailierte Informationen finden Sie auch in unserem Mandanten-Rundschreiben zu diesem Thema.
Sonderausgabe-GrundsteuerDas monatliche Mandanten-Rundschreiben ist erschienen und enthält wieder Neuigkeiten und Änderungen rund um das Thema Steuern.
Zusätzliche Sonderausgabe zum Jahresende.
Diese Sonderausgabe des Mandanten-Rundschreiben zeigt wie im jeden Jahr die interessanten Aspekte zum Jahreswechsel. Hierin werden viele Themengebiete für alle Steuerpflichtigen abgedeckt.
Zur Sonderausgabe
Mandanten-RundschreibenSelbstverständlich können Sie weiterhin die Unterlagen zur Steuererklärung bei uns abgeben.
Als Bestandsmandanten reicht es aus, Ihre Unterlagen in den Briefkasten vor der Kanzlei einzuwerfen.
Alle Mandanten, welche noch nicht bei uns waren, bitte ich zuvor um telefonische Kontaktaufnahme zur Absprache der weiteren Vorgehensweise.