Fortbildung

der Mitarbeiter

Steuerberater sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Berufsordnung verpflichtet, sich "in dem Umfange fortzubilden, wie dies zur Sicherung und Weiterentwicklung der für ihre berufliche Tätigkeit erforderlichen Sachkunde notwendig ist". Gleichzeitig sieht die Berufsordnung keine Überprüfung dieser Verpflichtung vor.
 

  • Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.V.
  • Akademie Steuern- und Wirtschaft GmbH, Schermbeck
  • Steuerberaterkammer
  • DATEV



Fachliteratur:
 

  • Deutsches Steuerrecht
  • Die Steuerberatung
  • Bundessteuerblatt
  • Aktuelles Steuerrecht des Steuerberaterverbandes
  • Diverse Steuerrechts-Newsletter
  • und weitere

 

=> erfüllt die Fortbildungsvoraussetzungen zur Pflichtfortbildung der Fachanwälte für Steuerrecht (§ 15 FAQ)